Bauen & Erweitern

Ihre vorhandenen Kapazitäten sind ausgereizt?

Wenn bauliche Gegebenheiten Ihr Wachstum einschränken oder verhindern muss gehandelt werden. Investitionen in alte oder neue Standorte sind trotzdem mitunter keine leichte Entscheidung.

Wir unterstützen Sie durch den gesamten Prozess, angefangen bei der Idee bis hin zum Bezug.

 

Hier erhalten Sie einen Einblick in den Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor)

Sie möchten sich baulich erweitern?

Lassen Sie uns unverbindlich über Ihr Vorhaben sprechen um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären.

Bauvoranfrage stellen

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:

Ausgleichsflächen

Zum Ausgleich von Vorteilen bei einer Planung, kann die Genehmigungsstelle sogenannte Ausgleichsmaßnahmen verlangen. Dieses können z.B. zusätzliche Grünpflanzungen aufgrund einer hohen Flächenauslastung sein. Der Ausgleich besteht hier dann in ökologischen Zusatzpflanzungen, die die hohe Dichte ausgleichen sollen. Eine Ausgleichszahlung wäre auch eine Möglichkeit.

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauantrags. Sie beschreibt ganz grob die geplante Konstruktion und die damit verbundenen Bestandteile des zukünftigen Bauwerks.

Sie informiert über die Art, den Zweck und die Lage des Bauprojekts.

Bauliche Anlage

Eine bauliche Anlage ist jede Anlage, die in einer auf Dauer gedachten, künstlichen Weise mit dem Erdboden verbunden ist und eine bodenrechtliche Relevanz besitzt.

Baulast

Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis einer Baubehörde ist die Einwilligung eines Grundstückeigentümers, dass definierte Sachverhalte geduldet und erlaubt werden. Das können Überfahrtsrechte, Leitungsrechte oder Duldungsrechte sein. So kann ein Grundstückseigentümer einem Nachbarn erlauben, sein Grundstück zur Erreichung dessen Hauses zu überfahren. Gleiches gilt z.B. auch für Leitungen oder Abstandsflächen, die auf dem Grundstück geduldet werden.

Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage stellt eine unkomplizierte Art und Weise da, wie behördliche Zusagen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks in einem festen, rechtlichen Rahmen eingeholt werden können. Zu diesem Zweck werden offiziell, in Form von Antragsformularen, Fragen der Bebaubarkeit gestellt. Die Beantwortung der Fragen durch die Genehmigungsstelle ist rechtlich bindend. Besteht eine komplexe und komplizierte Anfrage, so kann die Behörde Planungen zur Bauvoranfrage verlangen. Liegt ein Bebauungsplan vor, so ist eine Bauvoranfrage nicht zwingend notwendig.

Es gilt: Je präziser die Bauvoranfrage formuliert wird, umso genauer ist die darauf folgende Antwort.

Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid ist das offizielle Dokument, das die Bauvoranfrage beantwortet.

Bebauungsplan

Mit dem Bebauungsplan (auch B-Plan) wird die Art der Bebauung von festgelegten Grundstücken sowie die Nutzung derjenigen Flächen festgelegt, die im Rahmen dieser Bebauung einzuhalten sind. Er wird von der betreffenden Gemeinde in Form einer Satzung festgelegt.

Bebauungszusammenhang

Dieser liegt vor, wenn eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck von Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

Denkmalschutz

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern zu stärken.

Wenn an einem Denkmal gearbeitet werden soll, muss neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Erhaltungssatzung

Die Erhaltungssatzung ist ein kommunales Gesetz, das im Rahmen eines Bebauungsplans oder einer Satzung Erhaltungsziele definiert, d.h. neue Bauvorhaben sollen sich baulich an der bestehenden näheren baulichen Umgebung orientieren. Diese wird quantitativ zusammengefasst, um den neuen und einzufügenden Bauwerken die Größe und Dimension vorzugeben.

Erschließung

Bei einem Bau ist es erforderlich einen Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßenverkehrsnetz, die Wasserversorgung und (jedenfalls im Innenbereich) die Stromversorgung und das Abwassersystem zu haben.

Erschließungsbeitrag

Dieser Beitrag ist durch die Eigentümer eines Grundstücks vor dem Neubau eines Bauwerks an die Kommune zu zahlen. Die Kosten dienen der Bereitstellung der Erschließung des Grundstücks. Damit sind die Nutzung der Ver- und Entsorgungsnetze (Elektro, Gas, Wasser und Kanalisation) und das öffentliche Wegenetz gemeint.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein amtlicher Plan, der die beabsichtigte Nutzung in einem großen Maßstab für eine Gemeinde darstellt. Der Flächennutzungsplan (auch FNP) dient als Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan wird öffentlich ausgelegt und seitens des Amtes entwickelt und letztlich genehmigt. Er dient der Behörde als Instrument der Steuerung der Entwicklung der Gemeinde.

Grundbuch

Das Grundbuch beschreibt die Eigenschaften und die Lasten eines Grundstücks und legt diese notariell öffentlich fest. Eine Änderung ist nur mittels eines Notars möglich. Das Amtsgericht umfasst meist ein Grundbuchamt, das das Grundbuch verwaltet. Das Grundbuch besteht immer für ein Grundstück. Für jedes Grundstück besteht in dem Grundbuch ein Grundbuchblatt.

Katasteramt

Das Kataster ist ein geführtes Verzeichnis aller Grundstücke in einem zuständigen Bezirk oder einer Gemeinde. Die Angaben und die genaue Zuordnung der Grundstücke wird anhand der Einteilung auf Grundlage von Flurstücken getätigt. Eine gesamte Flur wird in einzelne Flurstücke aufgeteilt, die das jeweilige Grundstück bezeichnen.

Liegenschaftsplan / Katasterauszug

Die veraltete, aber noch geläufige Bezeichnung lautet "Lageplan zum Bauantrag". Zu ihm gehören ein neuer Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie zusätzlich zur Darstellung des Baugrundstücks auch die Nachbargrundstücke sowie die benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen.

Nutzfläche

Zur Berechnung von gewerblich genutzten Bauten wird die Nutzfläche berechnet. Diese ist die für den eigentlichen Betrieb genutzte Fläche. Nicht dazu gehören Funktionsräume, wie technische Räume, Lagerräume, Verkehrsflächen oder Flure. Für den Wohnbau wird zur Errechnung der nutzbaren Fläche die Wohnflächenberechnung genutzt.

Nutzungsänderung

Wenn ein Bestandsbau oder ein Bestandsraum die Nutzung ändert, muss für diesen Raum oder dieses Gebäude ein neuer Bauantrag gestellt werden. Mit dem neuen Antrag sind die aktuellen Auflagen und Bedingungen zu realisieren.

Ortsgebundenheit

Sie besteht, wenn das Vorhaben seinem Wesen nach ausschließlich an einer bestimmten Stelle – aufgrund deren geographischer oder geologischer Eigenart – betrieben werden kann.