Ab sofort kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden

Die Überbrückungshilfe IV deckt den Zeitraum von Januar bis März 2022 ab, die vorherigen Monate werden aus dem Budget der Überbrückungshilfe III PLUS gedeckt.

Die wichtigsten Änderungen zur Überbrückungshilfe III auf einen Blick:

  • Vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss
  • Umsatzeinbruch von mehr als 70%? Gesunkener maximaler Fördersatz auf max. 90% (vorher 100%) der Fixkosten
  • Erhöhte Beihilferahmen können genutzt werden.
  • Anpassung branchenspezifischer Sonderregelungen:
    • Reisebranche: Ausfall- und Vorbereitungskosten für Reisen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können geltend gemacht werden. Die Anschubhilfe von 20% der Lohnsumme in den jeweiligen Referenzmonaten aus 2019 wird weiterhin fortgeführt.
    • Veranstaltungs- und Kulturbranche: Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum September bis Dezember 2021 können geltend gemacht werden. Die Anschubhilfe von 20% der Lohnsumme in den jeweiligen Referenzmonaten aus 2019 wird auch hier fortgeführt.
    • Pyrotechnikindustrie: einen Umsatzeinbruch von mindestens 80% im Dezember 2021 gegenüber Dezember 2019, hier kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden. Auch Lager- und Transportkosten sowie Stornokosten können für diesen Zeitraum zum Ansatz gebracht werden.
    • Private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte im Jahr 2021 betroffen waren, erhalten einen erhöhten Eigenkapitalzuschlag in Höhe von 50% (statt 30%) auf die Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind, sofern sie im Dezember 2021 einen coronabedingten Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50%im Vergleich zu Dezember 2019 zu verzeichnen hatten.
  • Zusätzliche Antragsberechtigung für:
    • Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 freiwillig schließen.
    • Junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 (vorher 31. Oktober 2020) gegründet wurden.
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  • Erweiterung der Förderung von Hygienemaßnahmen um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen

 

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