KfW-Förderprogramme Ukraine-Krieg und Sanktionen
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Das Wichtigste in Kürze
- gefördert werden kleine oder mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- betroffen heißt: Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten
- gilt für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
WICHTIG: Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Gefördert wird mit diesem Sonderprogramm die Anschaffung von Maschinen und Ausstattung (Investitionen), sowie alle laufenden Kosten (Miete, Gehälter oder Warenlager), ebenso Übernahmen und Beteiligungen.
Nicht möglich sind Umschuldungen/Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen durch z.B. Kauf oder Gewinnausschüttungen.
Voraussetzungen für die Förderung ist bspw. ein Umsatzrückgang in den Märkten der Ukraine, Russland und Belarus, wenn mindestens 10 % des Umsatzes in den letzten 3 Jahren mit diesen Ländern gemacht wurden. Desweitern kommen der Produktionsausfall bedingt durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte oder die Schließung von Produktionsstätten in diesen Ländern als Voraussetzung in Frage. Zudem sind gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 %Energiekostenanteil am Umsatz 2021) förderfähig.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis von zwei vollständigen Jahresabschlüssen. Ausgeschlossen werden Unternehmen, die zum 31.12.2021 in finanziellen Schwierigkeiten waren oder während der Kreditlaufzeit Gewinne/Dividenden ausschütten.
Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022 finden Sie hier.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung
Das Wichtigste in Kürze
- Konsortialkredit für Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- betroffen heißt: Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten
- gilt für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis 70 %
- Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Bankenkonsortiums
Gefördert wird mit diesem Sonderprogramm die Anschaffung von Maschinen und Ausstattung (Investitionen), sowie alle laufenden Kosten (Miete, Gehälter oder Warenlager).
Nicht möglich sind Umschuldungen/Nachfinanzierungen, Finanzierung von Betriebsmitteln/Investitionen, die bereits durch das KfW-Sonderprogramm 2020“ gefördert wurden oder Gewinnausschüttungen/ Dividendenzahlungen.
Voraussetzungen für die Förderung ist bspw. ein Umsatzrückgang in den Märkten der Ukraine, Russland und Belarus, wenn mindestens 10 % des Umsatzes in den letzten 3 Jahren mit diesen Ländern gemacht wurden. Desweitern kommen der Produktionsausfall bedingt durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte oder die Schließung von Produktionsstätten in diesen Ländern als Voraussetzung in Frage. Zudem sind auch hier gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 %Energiekostenanteil am Umsatz 2021) förderfähig.
Ausgeschlossen werden Unternehmen, die zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung finden Sie hier.